Als Dividende wird in der Wirtschaft der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft oder einer anderen Aktien ähnlichen Kapitalgesellschaft an ihre Aktionäre, oder Anteilseigner ausschüttet, bezeichnet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt sie in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz, den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, nennt man diese Beteiligung die Gewinnausschüttungen.